Die Testierfähigkeit des Erblassers
Die Testierfähigkeit des Erblassers im Moment der Errichtung des Testaments ist die Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit desselben.
Die Testierfähigkeit des Erblassers im Moment der Errichtung des Testaments ist die Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit desselben.