Erbrecht Ungarn: Als Rentner am Plattensee

Erbrecht Ungarn: Als Rentner am Plattensee

Erbrecht Ungarn: Als Rentner am Plattensee

Seit dem Sommer 2015 ist die neue EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland wie in Ungarn anzuwenden. Diese knüpft nicht mehr wie früher an die Staatsangehörigkeit für die Frage des anwendbaren Rechts an, sondern an die Frage, wo hat der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. 

Jetzt ist aber der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthaltsortes“ nicht genau definiert. Für die Beantwortung dieser wichtigen Frage verbieten sich aber pauschale, schematische Herangehensweisen. 

Wohin hatte der Deutsche, der seinen Lebensabend am Plattensee genießen möchte, denn nun wirklich seine engeren Bindungen? Wo verbrachte er mehr Zeit, wo hatte er seine sozialen und familiären Kontakte.

Die Beantwortung der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltsortes kann weitreichende Folgen haben. Dann nämlich, wenn etwa ein Testament unwirksam werden könnte oder gänzlich andere Erbfolgen zwischen den in Frage kommenden Rechtsordnungen eintreten.

Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkreis haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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