Nachlass in Italien

Nachlass in Italien

Nachlass in Italien

Viele Deutsche lieben Italien – und wer es sich leisten kann, kauft dort gerne eine Landhaus, eine Villa, ein Grundstück, je nach Geldbörse.

Stirbt der Betreffende dann jedoch – häufig genug ja auch natürlich viel zu früh und unerwartet – dann ergeben sich möglicherweise Probleme mit der Abwicklung vor Ort – eben in Italien.

Die Erben sprechen dann kein Italienisch, ihnen fehlen die Ortskenntnisse, die Beziehungen und die juristischen Kenntnisse ohnehin. 

Wir können hier helfen. Ich selbst bin zwar kein italienischer Rechtsanwalt – sondern nur deutscher und ungarischer. Aber ich habe viele, viele Jahre der Erfahrung im Erbrecht, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen.

Und ich verfüge über ein italienisches Kooperationsbüro, durch das ich imstande bin, Ihnen von Deutschland aus die Übernahme Ihres Nachlassverfahrens in Italien anzubieten.

Dies könnte etwa so funktionieren, dass Sie mit mir in Deutschland den Kontakt aufnehmen, ich den Sachverhalt aufnehme, Fragen  stelle, Dokumente (in Kopie) entgegennehme. Dann berate ich mich mit dem italienischen Büro und gebe Ihnen innerhalb eines gewissen – kurzen – Zeitraums eine Beratung zur weiteren Verfolgung Ihrer Interessen. Und wenn wir uns über die Konditionen geeinigt haben, übernehmen wir auch gerne die weitere Abwicklung.

So können Sie zu Hause bleiben, auf deutsch Ihre Erbschaft in Italien abwickeln lassen – und natürlich gleichzeitig oder danach nach Italien fahren, um dort Urlaub zu machen. Ohne juristischen Ballast.

Wenn Sie einen Nachlass in Italien haben, so nehmen Sie den Kontakt zu uns hier auf.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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