Ungarisches Nachlassverfahren: Kosten der Bevollmächtigung

Ungarisches Nachlassverfahren: Kosten der Bevollmächtigung

Ungarisches Nachlassverfahren: Kosten der Bevollmächtigung

Damit wir Sie in einem ungarischen Nachlassverfahren vor dem zuständigen ungarischen Notar wirksam vertreten können, benötigen wir eine notarielle Vollmacht. 

In der Praxis läuft das so ab, dass wir uns mit Ihnen über eine Vertretung und deren – auch finanzielle – Bedingungen einigen, Ihre persönlichen Daten notieren und dann eine Vollmacht in zwei Sprachen entwerfen: Deutsch für Sie, damit Sie verstehen, was Sie unterzeichnen und Ungarisch natürlich für den Notar. Die fertige Vollmacht gleichen wir mit dem zuständigen Notar ab und übermitteln sie an Sie per Email.

Diese Vollmacht muss dann vor einem deutschen Notar unterzeichnet und mit einer sog. „Apostille“ versehen werden, d.h. mit einer Überbeglaubigung, die das örtlich zuständige Landgericht vornimmt. Leider ist die „Apostille“ im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Ungarn immer noch notwendig, wohingegen dies im Verhältnis zu Österreich nicht mehr benötigt wird.

Der deutsche Notar erhebt Gebühren für die Beglaubigung der vor ihm zu leistenden Unterschrift in Höhe von 20,- bis 70,- €. Die Apostille selbst kostet 20,- €, die dem Landgericht zu entrichten sind. Übernimmt der Notar die Einholung der Apostille, so kostet dies weitere 25,- €. Dies können Sie sparen, wenn Sie das selbst übernehmen. Diesen Punkt sollten Sie mit Ihrem deutschen Notar klären. 

Wenn wir dann die Vollmacht in der beglaubigten Form mit Apostille erhalten haben, können wir Sie im vollen Umfang im Nachlassverfahren vertreten, Sie brauchen dann selbst nicht zu erscheinen. 

Wenn Sie weiteren Fragen zum ungarischen Nachlassverfahren haben oder uns beauftragen möchten, so finden Sie alle unsere Kontaktdaten hier

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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