Ungarisches Nachlassgericht – der Notar

Ungarisches Nachlassgericht - der Notar

Ungarisches Nachlassgericht – der Notar

In Deutschland ist überwiegend das Nachlassgericht zuständig (einmal abgesehen von Baden-Württemberg noch in diesem Jahr), in Ungarn ist es stets der Notar, der das Nachlassverfahren abwickelt.

Nach meiner Einschätzung und Bewertung hat sich dies auch bewährt. Die Notare sind überwiegend kompetent und nehmen ihre Verpflichtung zur Neutralität sehr ernst. 

Das Gericht wird erst dann zuständig, wenn es Einwände gegen den Nachlassübergabebeschluss des Notariats gibt.

Dann besteht natürlich die Möglichkeit, sich an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu wenden und gegen den Beschluss des Notars durch ein Klageverfahren zur Wehr zu setzen. 

Als ungarischer Rechtsanwalt kann man selbstverständlich vor jedem Notar im gesamten Land auftreten, es gibt hier keine örtlichen Begrenzungen. 

Wenn Sie Unterstützung in einem ungarischen Nachlassverfahren benötigen, so können Sie hier gerne den Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen gerne.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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