Nachlassverfahren in Ungarn – muss ich erscheinen?
In einem ungarischen Nachlassverfahren kann man sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser muss ordnungsgemäß bevollmächtigt sein. Dies bedeutet, dass die Vollmacht vor einem Notar unterzeichnet und mit einer „Apostille“ versehen sein muss. Ihr Notar weiß, was das ist und wie man es erhält.
Hat der Rechtsanwalt seine Vollmacht erhalten, kann er Sie in dem Verfahren vollumfänglich vertreten.
Im Ergebnis ist Ihr Erscheinen also nicht erforderlich. Allerdings können Sie natürlich auch persönlich vor Ort sein, wenn Sie dies wünschen.
Ich bespreche in der Regel mit meinen Mandanten, dass diese zwar nicht persönlich erscheinen, aber während der Verhandlung vor dem Notariat telefonisch erreichbar sind – falls Fragen auftauchen oder Vergleiche abzuschließen sind. Damit nach Möglichkeit direkt in der Nachlassverhandlung alle Fragen geklärt werden können und der Nachlassübergabebeschluss im günstigsten Fall gleich rechtskräftig wird.
Wenn Sie eine sachkundige Vertretung für Ihr Nachlassverfahren in Ungarn wünschen, so können Sie hier den Kontakt mit uns aufnehmen.