Letzter Wille von Ausländern in Deutschland

Letzter Wille von Ausländern in Deutschland

Letzter Wille von Ausländern in Deutschland

Hunderttausende von Ausländern leben in Deutschland mit zum Teil ständigem Wohnsitz. Und viele von ihnen verfassen irgendwann ein Testament, welches den Nachlass nach ihrem Willen reichten soll.

Sehr häufig genügen diese Testamente aber nicht den Anforderungen des Deutschen Erbrechts. Weshalb sie nicht unwirksam sein müssen. Jedoch werten die Nachlassgerichte nicht selten solche Testamente als ungültig.

Dies ist falsch:

Sowohl die Hager Konvention 1961 (!), als auch die Erbrechtsverordnung von 2012 – in Kraft seit dem 17. August 2015 – regeln ganz klar, dass es etwa ausreicht, wenn der Erblasser die Formvoraussetzungen einhält, die in dem Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit er/sie besitzt. 

Dasselbe gilt auch, wenn das Testament etwa im Ausland geschrieben wurde und die formellen Voraussetzungen dieses Landes einhält. 

Diese Rechtslage ist so klar, dass es einen schon sehr wundern muss, wenn ein Nachlassgericht nur auf die Einhaltung der deutschen Vorschriften achtet. 

Sollten Sie eine solche Konstellation haben, so können Sie den Kontakt zu uns hier aufnehmen. 

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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