
Auskunft Einwohnermeldeamt Ungarn
Mandanten wenden sich an uns, weil sie zumeist die offizielle Adresse von ungarischen Staatsbürgern benötigen, etwa um diese in Deutschland verklagen zu können. Häufig scheitern auch Zustellungen, weil die Ungarn dort nicht mehr gemeldet sind – oder die Post aus anderen Gründen nicht zugestellt werden kann.
In Ungarn gibt es eine zentrale Stelle, die solche Auskünfte erteilen kann. Dies ist zunächst die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht ist die, dass man für die Meldeauskunft sehr genau nachweisen muss, warum man einen Grund für die Erlangung der Information zu haben meint.
So verlangt das zentrale Einwohnermeldeamt beispielsweise bei einem ungarischen Beklagten den Nachweis, dass dieser tatsächlich verklagt worden ist und zwar von demjenigen, der die Auskunft möchte. Hierzu muss ein Dokument vom Gericht vorgelegt werden in ungarischer Übersetzung – natürlich durch das OFFI, das Landesübersetzungsbüro. Das Dokument sollte – wie könnte es anders sein – einen Stempel tragen.
Derjenige, der die Auskunft verlangt sollte einen Rechtsanwalt mit der Erlangung beauftragen, der seine Vollmacht im Original vorlegen können sollte.
Durch diesen Aufwand sind Sie leicht mit Kosten von 200 – 300,- € dabei.
Wenn Sie Unterstützung für Ihre Rechtsstreite in Ungarn brauchen, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.