Pflichtverteidiger in Ungarn und ihre Honorierung

Pflichtverteidiger in Ungarn und ihre Honorierung

Pflichtverteidiger in Ungarn und ihre Honorierung

Über Pflichtverteidiger wird ja viel geschimpft und es besteht sehr häufig die Vorstellung, diese täten ohnehin nichts. 

Hierauf soll hier bewusst nicht eingegangen werden. 

Es soll hier aber einmal die Honorierung der ungarischen Pflichtverteidiger kurz dargestellt werden:

Für jede Tätigkeit im Verfahren erhalten sie pro angefangener Stunde einen Satz von 4.000,- HUF (ca. 12,80 €).

Für jede angefangene Stunde beim Besuch eines Untersuchungshäftlings in der JVA stehen ihnen 2.000,- HUF (ca. 6,40 €) zu.

Pro 100 Seiten des Aktenstudiums werden sie mit einem Stundensatz, also 4.000,- € entlohnt, bis maximal der 30 Arbeitsstunden entsprechenden Summe. 

Ich überlasse der Fantasie des Lesers sich auszumalen, was dies in der Praxis heißt. 

Weiterer Kommentare hierzu möchte ich mich enthalten.

Lediglich die Frage möchte ich mir erlauben, ob so eine effektive Strafverteidigung im Sinne des Anspruchs auf faires Verfahren gewährleistet werden kann? Und die Antwort überlasse ich ebenfalls dem Leser. 

Wenn Sie ein Problem mit ungarischen Strafverfolgungsbehörden haben, so erreichen Sie mich hier

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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