Mädchenname der Mutter: in Ungarn stets erforderlich

Mädchenname der Mutter: in Ungarn stets erforderlich

Mädchenname der Mutter: in Ungarn stets erforderlich

Die Ungarn fragen zur Identifikation einer Person immer nach dem Mädchennamen der Mutter der/des Betreffenden.

So tue auch ich es, wenn ich mir zum Beispiel eine Vollmacht für ungarische Angelegenheiten ausstellen lasse. Und habe dabei schon die kuriosesten Antworten erhalten. Besonders gefällt mir die Rückfrage: „Was hat denn meine Mutter damit zu tun?“ Tja, weiß ich auch nicht, brauche ich aber. Ich habe die Frage mir auch nicht ausgedacht und ich möchte die Frau Mutter des Mandanten auch gerne aus dem Spiel lassen. Geht aber nicht immer. 

Daher hier zur Klarstellung (obwohl: auch in Deutschland wird dies oft genug abgefragt):

„Mädchenname der Mutter“ bedeutet die Angabe des vollen Namens, den die Mutter nach der Geburt erhielt. Und führte. Sehr häufig halt bis zur Hochzeit, nach der meistens die Mandantin/der Mandant geboren wurde. Nach der Hochzeit wurde dann der Name des Ehemannes übernommen, dies war zumindest früher die Regel.  

Beispiel: Der Mandant heißt Hans Müller. Meistens heißt dann die Mutter auch Müller, beispielsweise Else. Aber Else wurde in vielen Fällen nicht als „Else Müller“ geboren. Sondern vielleicht als „Else Meier“, nur hat sie dann einen Herrn „Müller“ geheiratet. Die ungarischen Behörden sind aber auf den Mädchennamen der Mutter neugierig. Also hier: „Else Meier“.

Alles klar? Sie glauben gar nicht, wie viele Schwierigkeiten es hier schon gab. 

Angemerkt sei, dass in der ungarischen Weise der Identifikation durchaus eine gewisse Ratio liegt:

Erstens ist der Name der Mutter in der Regel bekannt – der Name des Vaters ja durchaus nicht immer. 

Weiter kann so ein Mensch wirklich anhand des Namens in den allermeistens eindeutig identifiziert werden. Denn „Müllers“ gibt es viele, die Kombination Müller, Mädchenname der Mutter: Meier schon weniger.

Wenn Sie mich zur Lösung Ihrer Probleme in Ungarn bevollmächtigen wollen, so können Sie hier den Kontakt aufnehmen.  Wie Sie dann die Vollmacht ausfüllen müssen wissen Sie ja jetzt schon 😉

 

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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