
Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 11
Werden die Beteiligten zur Eröffnung des Testaments „geladen“, also vom Gericht gewissermaßen gebeten zu erscheinen?
In der Praxis wird dies nur selten erfolgen, obwohl das Gesetz die Möglichkeit hierzu vorsieht.
Was man so häufig im Fernsehen sieht, wie alle gespannt darauf warten, dass der Richter – am besten noch in schwarzer Robe! – feierlich mit bedeutendem Gesichtsausdruck den Umschlag aufschneidet, geht an der Realität vorbei.
Also: das Gericht kann laden, wird es aber voraussichtlich nicht tun.
Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.
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