
Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 9
Was passiert, wenn jemand das Testament nicht abliefert?
Wie schon zuvor erwähnt ist jeder, der ein Dokument auffindet, dass ein Testament darstellen könnte, verpflichtet, dies beim Nachlassgericht unverzüglich – also ohne überflüssiges und vermeidbares Verzögern – abzugeben. Wer dies nicht tut, kann bestraft oder sogar von der Erbschaft ausgeschlossen werden.
Es dürfte jedoch eine hohe Dunkelziffer von nicht abgegebenen Testamenten geben. Hören Sie davon, dass jemand sich so verhalten hat, so sollten Sie sofort einen sachkundigen Rechtsanwalt einschalten.
Denn ein Testament, das – warum auch immer – nicht „vorhanden“ ist, kann auch nur sehr schwierig die Grundlage einer Erbschaft sein (dann bedarf es anderer Beweismittel). Und das Nachlassgericht hat keine Befugnisse zu „Ermittlungen“.
Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.
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