
Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 7
Wie gelangt das Testament zum Nachlassgericht?
Testamente in amtlicher Verwahrung (also niedergelegt bei Gericht oder beim Notar) werden „von Amts wegen“ oder praktisch „automatisch“ an das Nachlassgericht übermittelt.
Alle anderen Testamente müssen von demjenigen, der sie auffindet, an das Nachlassgericht übergeben werden. Eine Verletzung dieser Pflicht kann schwerwiegende Folgen haben (Strafbarkeit bis hin zum Verlust des Erbrechts). Anders als auf dem Bild oben dargestellt, sollte das Testament persönlich übergeben werden – der Sicherheit halber.
Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.
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