Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 6

Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 6

Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 6

Woher weiß das Gericht vom Todesfall?

Verstirbt jemand in Deutschland, so ist der Todesfall bei demjenigen Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Betreffende verstorben ist. Das Standesamt wiederum informiert das Nachlassgericht.

Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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