
Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 4
Wer ist innerhalb des Gerichts zuständig?
Nachlassangelegenheit werden von der „Nachlassabteilung“ des Amtsgerichts abgewickelt. Insofern kann man auch vom „Nachlassgericht“ sprechen.
Innerhalb des Gerichts ist entweder ein „Rechtspfleger“ oder Richter zuständig. Richter sind insbesondere zuständig, wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommen kann.
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