Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 4

Nachlassverfahren in Deutschland - spezielle Fragen 4

Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 4

Wer ist innerhalb des Gerichts zuständig?

Nachlassangelegenheit werden von der „Nachlassabteilung“ des Amtsgerichts abgewickelt. Insofern kann man auch vom „Nachlassgericht“ sprechen.

Innerhalb des Gerichts ist entweder ein „Rechtspfleger“ oder Richter zuständig. Richter sind insbesondere zuständig, wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommen kann.

Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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