
Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 3
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Erblasser keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt des Todes oder vorher hatte?
Das Amtsgericht Schöneberg ist dann für das Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser Deutscher war und/oder sich Gegenstände des Nachlasses im Inland, also in Deutschland befinden.
Das Amtsgericht Schöneberg kann allerdings aus einem „wichtigen Grund“ an ein anderes Nachlassgericht in Deutschland verweisen.
In diesen Fällen ist aber inzwischen darauf zu achten, ob ein deutsches Nachlassverfahren überhaupt benötigt wird oder ob ein „Europäisches Nachlasszeugnis“ ausreicht.
Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.
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