Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 1

Nachlassverfahren in Deutschland - spezielle Fragen 1

Nachlassverfahren in Deutschland – spezielle Fragen 1

Welches Gericht ist üblicherweise zuständig?

Dasjenige Gericht ist zuständig für das Nachlassverfahren, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gewohnt hat.

Nicht entscheidend ist, wo der Erblasser gemeldet, also offiziell registriert war, denn das Gesetz spricht hier nur von dem „gewöhnlichen Aufenthalt“. Ist der Erblasser also in München angemeldet, lebt aber seit längerer Zeit fest in Hamburg, hat sich dort nur nicht gemeldet, so ist Hamburg zuständig.

Wenn Sie ein Problem haben im deutschen Erbrecht, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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