Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 14

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung - verschiedene Fragen 14

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 14

Wir haben bereits geschildert, dass Eheleute, von denen einer in Deutschland einen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben hat, diese mit dem Ehepartner nach der Scheidung teilen muss, jeweils auf die Dauer der Ehe gerechnet. Hierbei ist es gleichgültig, wo und nach welchem Recht die Ehe geschieden wurde.

Steht dieser Anspruch auch den geschiedenen Ehemännern zu?

Ja, selbstverständlich. Hier findet natürlich keine Diskrimierung statt. Es kann ja auch gut sein, dass beide gearbeitet haben und die Frau höhere Ansprüche hat als der Mann. Der Grund, warum hier immer von der Ehefrau als Berechtigter geschrieben wurde, ist einzig, dass dies die wesentlich häufigere Konstellation ist. Eine Diskriminierung der Männer ist hiermit keineswegs beabsichtigt. Die geschiedenen Ehefrauen sind nur die häufigeren Berechtigten. 

Wenn wir nach einer Prüfung Ihres speziellen Sachverhalts zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen der Anspruch zusteht, dann machen wir diesen für Sie geltend. Und können so vielleicht Ihre Altersversorgung mit einer Rente aus Deutschland zumindest verbessern, unter Umständen sogar sichern. 

Sie können hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrer deutschen Rente.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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