Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 13

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung - verschiedene Fragen 13

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 13

Wir haben bereits geschildert, dass Eheleute, von denen einer in Deutschland einen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben hat, diese mit dem Ehepartner nach der Scheidung teilen muss, jeweils auf die Dauer der Ehe gerechnet. Hierbei ist es gleichgültig, wo und nach welchem Recht die Ehe geschieden wurde.

Unsere Ehe war nur kurz. Besteht trotzdem ein Anspruch?

Das Gesetz sieht vor, dass keine Teilung der Renten erfolgt, wenn die Ehe kürzer als 3 Jahre war – es sei denn, eine Partei beantragt dies. Hintergrund dieser Regelung ist vermutlich, dass bei kleinen Beiträgen zur Rente der Aufwand der Teilung kaum lohnt. Zum Beispiel bei einem Betrag von 35,- € im Monat – nur um eine Zahl zu nennen. Aber es gibt Regionen in der Welt – und dazu müssen wir gar nicht so weit gehen – wo auch solche Beträge zählen.

Rechtlich können Sie also die Teilung der Rente beantragen, auch wenn die Ehe nur kurz war, z.B. 9 Monate. Und wir würden dann dem Gericht erläutern, dass auch ein solcher Betrag hier Bedeutung hat für die Mandantin. 

Wenn wir nach einer Prüfung Ihres speziellen Sachverhalts zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen der Anspruch zusteht, dann machen wir diesen für Sie geltend. Und können so vielleicht Ihre Altersversorgung mit einer Rente aus Deutschland zumindest verbessern, unter Umständen sogar sichern. 

Sie können hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrer deutschen Rente.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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