Strafbefehl aus Deutschland – wie heißt das Rechtsmittel?

Strafbefehl aus Deutschland – wie heißt das Rechtsmittel?

Strafbefehl aus Deutschland – wie heißt das Rechtsmittel?

Das Rechtsmittel gegen den Strafbefehl heißt nach der deutschen Strafprozessordnung „Einspruch“. § 300 StPO ordnet jedoch ausdrücklich an, dass es gleichgültig ist, wie das Rechtsmittel bezeichnet wird. „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Auf Deutsch: Sie können das Rechtsmittel auch irrtümlich anders bezeichnen, „Berufung“, „Revision“, „Protest“, „Rechtsmittel“ oder sonst wie. So lange klar ist, dass Sie den Strafbefehl so nicht akzeptieren, ist es völlig egal, wie Sie Ihr Rechtsmittel nennen.

Empfehlenswert ist es natürlich, sofort nach Erhalt eines Strafbefehls einen Strafverteidiger aufzusuchen, der Sie sachkundig berät. 

Wenn Sie ein Problem mit der deutschen Strafjustiz haben, so können Sie hier den Kontakt zu uns aufnehmen.

 

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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