Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 6

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung - verschiedene Fragen 6

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 6

Wir haben bereits geschildert, dass Eheleute, von denen einer in Deutschland einen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben hat, diese mit dem Ehepartner nach der Scheidung teilen muss, jeweils auf die Dauer der Ehe gerechnet. Hierbei ist es gleichgültig, wo und nach welchem Recht die Ehe geschieden wurde.

Was passiert, wenn ich von meinem Mann getrennt lebe, aber noch nicht geschieden bin?

Die Teilung der Rente erfolgt erst nach der Scheidung. Wenn Sie getrennt sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterhalt nach dem Recht Ihres Landes. Den Anspruch auf eine Teilung der Rente nach deutschem Recht haben Sie aber erst nach der Scheidung  Allerdings: Je länger die Ehe andauert – und wenn es nur auf dem Papier ist – desto höher wird der Anspruch, weil der Zeitraum der Ehe länger wird. 

Wenn Sie langsam auf das Rentenalter zugehen oder schon erreicht haben, sollten Sie über eine Scheidung nachdenken und sich hierzu – unter Einbeziehung des deutschen Rechts – beraten lassen.

Wenn wir nach einer Prüfung Ihres speziellen Sachverhalts zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen der Anspruch zusteht, dann machen wir diesen für Sie geltend. Und können so vielleicht Ihre Altersversorgung mit einer Rente aus Deutschland zumindest verbessern, unter Umständen sogar sichern. 

Sie können hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrer deutschen Rente.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

Title
Caption
File name
Size
Alignment
Link to
  Open new windows
  Rel nofollow