Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 5

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung - verschiedene Fragen 5

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 5

Wir haben bereits geschildert, dass Eheleute, von denen einer in Deutschland einen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben hat, diese mit dem Ehepartner nach der Scheidung teilen muss, jeweils auf die Dauer der Ehe gerechnet. Hierbei ist es gleichgültig, wo und nach welchem Recht die Ehe geschieden wurde.

Was passiert, wenn ich nun neu geheiratet habe nach der Scheidung von meinem „Ex“, von dem ich einen Teil der Rente haben möchte?

Allgemein gesagt macht dies nichts, wenn Sie neu heiraten. Sie behalten Ihren Anspruch. Denn durch die neue Ehe ist ja noch nicht geregelt, dass Sie deswegen auch eine „gute“, ausreichende Rente erhalten. Im Gegenteil, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Nur dann, wenn Sie so gut versorgt sind, dass es grob ungerecht wäre, dass Ihr „Ex“ einen Teil von seiner Rente abgeben müsste, dann könnte Ihr Anspruch reduziert werden. Aber theoretisch könnte ja auch die neue Ehe geschieden werden – und dann stehen Sie komplett ohne Rente da? Das kann nicht sein. Insofern wird Ihre neue Heirat das deutsche Gericht voraussichtlich sehr wenig interessieren.

Wenn wir nach einer Prüfung Ihres speziellen Sachverhalts zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen der Anspruch zusteht, dann machen wir diesen für Sie geltend. Und können so vielleicht Ihre Altersversorgung mit einer Rente aus Deutschland zumindest verbessern, unter Umständen sogar sichern. 

Sie können hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrer deutschen Rente.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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