Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 2

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung - verschiedene Fragen 2

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Fragen 2

Wir haben bereits geschildert, dass Eheleute, von denen einer in Deutschland einen Anspruch auf eine deutsche Rente erworben hat, diese mit dem Ehepartner nach der Scheidung teilen muss, jeweils auf die Dauer der Ehe gerechnet. Hierbei ist es gleichgültig, wo und nach welchem Recht die Ehe geschieden wurde.

Was ist aber, wenn der „Ex“ inzwischen verstorben ist?

Generell lässt sich sagen, dass dies nicht schadet und der Anspruch trotzdem weiterhin besteht. Der Anspruch geht nur verloren, wenn der Berechtigte stirbt, also bei unserem Beispiel: die geschiedene Ehefrau. Denn der Anspruch wird nicht vererbt.

Der Tod des „Verpflichteten“ (der „Ex-Ehemann“) macht die Durchsetzung des Anspruchs etwas komplizierter. Sie sollten sich an einen guten deutschen Rechtsanwalt wenden – zum Beispiel an mich -, der Sie hier sachkundig beraten kann. Und wenn wir nach einer Prüfung des speziellen Sachverhalts zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen der Anspruch zusteht, dann machen wir diesen für Sie geltend. Und können so vielleicht Ihre Altersversorgung mit einer Rente aus Deutschland zumindest verbessern, unter Umständen sogar sichern. 

Sie können hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen gerne zu Ihrer deutschen Rente.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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