
Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Situationen 3
Wir haben bereits die Grundsituation beschrieben, wenn eine geschiedene Ehefrau nach der Scheidung eine deutsche Rente bekommen kann: Die Eheleute leben in Deutschland und lassen sich dort scheiden. Bei dieser Situation wird die Rente der Ehefrau automatisch vom deutschen Gericht geregelt.
Wenige wissen jedoch, dass die Ehefrau auch dann Anspruch auf einen Teil der Rente aus Deutschland hat, wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde.
Zum Beispiel in folgendem Fall:
Die Eheleute sind verheiratet, sie gehen nach Deutschland um dort zu arbeiten. Diese Eheleute können aus Afrika kommen, aus Asien, aus Russland, der Türkei, aus Polen oder aus Ungarn. Gleichgültig, woher. Wichtig ist: Einer arbeitet und zahlt in die deutsche Rentenkasse.
Dann verlassen die Eheleute Deutschland und kehren nach Hause zurück, wo sie sich später scheiden lassen. Nach dem Recht dieses Landes bekommt die Frau sicherlich keinen Anspruch auf die Rente, die der Mann aus Deutschland bekommen wird oder schon bekommt.
Und in der Regel wird der Mann seiner geschiedenen Frau nichts von seiner Rente aus Deutschland abgeben. Muss er aber. Dies wissen aber nur wenige. So bleibt die Frau ohne Rente, was sehr schlimm sein kann.
Die Frau sollte sich an einen guten deutschen Rechtsanwalt wenden – zum Beispiel an mich -, der sie hier sachkundig beraten kann. Der Rechtsanwalt wird der Ehefrau raten, den „Ex“ in Deutschland zu verklagen und zwar in Berlin, und so den sogenannten „Versorgungsausgleich“ durchzuführen. Das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg hat die ausschließliche Zuständigkeit, wenn keiner der Ehepartner mehr in Deutschland lebt. Die Frau erhält dann 50 % der Rente, die sich der Mann während der Ehe erarbeitet hat. Denn diese gehört beiden gemeinsam.
Wenn der Prozess beendet ist, dann erhält die Frau direkt von der Rentenkasse ihre Rente aus Deutschland. Der „Ex“ kann dies nun nicht mehr verhindern.
Wenn diese Konstellation auf Sie zutrifft, so können Sie hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer deutschen Rente.