Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Situationen 2

Constellations of pension rights equalisation in Germany, second case | Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung - verschiedene Situationen 2

Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – verschiedene Situationen 2

Wir haben bereits die Grundsituation beschrieben, wenn eine geschiedene Ehefrau nach der Scheidung eine deutsche Rente bekommen kann: Die Eheleute leben in Deutschland und lassen sich dort scheiden. Bei dieser Situation wird die Rente der Ehefrau automatisch vom deutschen Gericht geregelt. 

Wenige wissen jedoch, dass die Ehefrau auch dann Anspruch auf einen Teil der Rente aus Deutschland hat, wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde. 

Zum Beispiel in diesem Fall, den wir schon beschrieben haben: 

Die Eheleute sind verheiratet, ein Deutscher hat eine Ausländerin geheiratet, vielleicht sogar im Ausland. Man lebt im Land der Ehefrau, aber der Mann zahlt in Deutschland in die Rentenkasse, zum Beispiel weil er für ein deutsches Unternehmen arbeitet oder deutscher Beamter ist. Nach einiger Zeit lässt man sich im Ausland nach dem dortigen Recht scheiden. Das ausländische Recht kennt in der Regel den Ausgleich der Rente nicht, wie wir ihn in Deutschland haben. Die Ehefrau bleibt dann meist ohne Rente, was sehr schlimm sein kann.

Jetzt kommt eine weitere Variante:

Später kehrt geht der Deutsche dann nicht in seine Heimat zurück und führt dort sein Leben weiter, sondern er geht in ein weiteres, ganz anderes Land – und denkt überhaupt nicht daran, seiner geschiedenen Ehefrau etwas von seiner Rente abzugeben. 

Das muss er aber auch hier, wenn die Ehefrau dies weiss und einen guten Rechtsanwalt hat, der sie hier sachkundig beraten kann. Der Rechtsanwalt wird der Ehefrau raten, den „Ex“ in Deutschland zu verklagen und zwar in Berlin, und so den sogenannten „Versorgungsausgleich“ durchzuführen. Das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg hat die ausschließliche Zuständigkeit, wenn keiner der Ehepartner mehr in Deutschland lebt. Die Frau erhält dann 50 % der Rente, die sich der Mann während der Ehe erarbeitet hat. Denn diese gehört beiden gemeinsam. 

Wenn der Prozess beendet ist, dann erhält die Frau direkt von der Rentenkasse ihre Rente aus Deutschland. Der „Ex“ kann dies nun nicht mehr verhindern. 

Wenn diese Konstellation auf Sie zutrifft,  so können Sie hier den Kontakt mit uns aufnehmen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer deutschen Rente.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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