
Nachlassverfahren in Ungarn
Für das Nachlassverfahren in Ungarn ist – anders als in Deutschland – nicht das Nachlassgericht, sondern der Notar zuständig.
Die Zuständigkeit des Notars – meist sind es Damen, also eher: der Notarin – ergibt sich nach dem letzten Wohnort des Erblassers in Ungarn.
Handelt es sich hier um eine größere Gemeinde – wie die Bezirke in Budapest – so sind in der Regel mehrere Notarinnen ansässig. Die Frage, welches Büro nun im speziellen Fall zuständig ist, ergibt sich aus dem Monat, in dem der Erblasser verstorben ist.
Meist lässt sich die Frage, bei welchem Notariat die Nachlassangelegenheit genau bearbeitet wird, durch einen Blick ins Internet und ein Telefonat ermitteln.
Wenn Sie Hilfe in einem ungarischen Nachlassverfahren benötigen, so finden Sie unsere Erreichbarkeiten hier.