
Deutsche Rente für Ehefrau nach Scheidung – Grundkonstellation
Die Grundkonstellation dafür, dass ein Ehepartner – bis heute zumeist die Ehefrau – etwas von der Rente des geschiedenen Ehegatten abbekommt ist in Deutschland folgende:
Die Eheleute sind verheiratet, in „traditionellen Familien“ arbeitet der Ehemann und verdient das Geld, die Ehefrau bringt die Kinder zur Welt, erzieht und versorgt diese und bleibt zu Hause, arbeitet daher nicht in einer Situation, die ihr eine Rente einbringt.
Nach einiger Zeit lassen sich die Eheleute scheiden. In Deutschland muss dann das Gericht „von Amts wegen“, also praktisch „automatisch“ den „Versorgungsausgleich“ durchführen. D.h. das der Ehepartner, der das Recht auf Rente erhalten hat, auf die Zeit der Dauer der Ehe die Hälfte seiner Rentenansprüche an die Ehefrau abgeben muss.
Die Ehefrau erhält so ein direktes Recht auf Rente gegen die Rentenkasse. Sie muss nicht jeden Monat beim „Ex“ um ihre Rente „betteln“.
Haben beide gearbeitet, so muss derjenige die Hälfte von dem Unterschied der Rente abgeben, der mehr Rente bekommen wird.
Wurde die Ehe in Deutschland geschieden, so müsste „alles in Ordnung“ sein. Probleme können sich dann ergeben, wenn sich die Lebensumstände der Beteiligten nach der Scheidung gravierend geändert haben.
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