Nachlassverfahren Ungarn: Dolmetscher

Nachlassverfahren Ungarn: Dolmetscher

Nachlassverfahren Ungarn: Dolmetscher

Wer als Beteiligter in Ungarn zu einem Nachlassverfahren geladen wird und des Ungarischen nicht mächtig ist, hat die Möglichkeit, mit Hilfe eines Dolmetschers an der Verhandlung teilzunehmen. Hierzu lädt das zuständige Notariat in der Regel auch von vorne herein schon einen Dolmetscher. 

Unsere Erfahrungen mit Dolmetschern in ungarischen Verfahren – sei es bei Gericht, der Polizei oder eben beim Notariat – sind sehr unterschiedlich, man kann auch sagen: durchwachsen.

Es gibt hervorragende Deutsch-Dolmetscher, doch leider sind diese dünn gesät.

In jedem Fall ist es ratsam, nicht darauf zu hoffen, man werde einen guten Dolmetscher erwischen, sondern lieber einen ungarischen Rechtsanwalt beauftragen, der Sie im Verfahren sachkundig vertritt und keinen Dolmetscher braucht. 

Denn in den ungarischen Nachlassverfahren wird schon eine sehr spezifische Sprache gesprochen, die naturgemäß in ihren Feinheiten wichtig, aber eben auch schwer zu verstehen oder gar zu übersetzen ist, wenn man nicht in der Materie völlig sattelfest ist. 

Wenn Sie eine Vertretung durch uns wünschen, um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, so können Sie hier unsere Erreichbarkeiten finden. 

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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