Ladung ungarischer Notar: keine Zeit

Ladung ungarischer Notar: Keine Zeit

Ladung ungarischer Notar – keine Zeit

Sie haben eine Ladung vor ein ungarisches Notariat erhalten, es aber immer wieder verschoben, sich um die Angelegenheit zu kümmern? Und nun ist der Termin nächste Woche, was tun?

Nun, wenn Sie nicht selbst erscheinen können, so besteht natürlich die Möglichkeit, sich durch einen ungarischen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Vielleicht ist dies auch besser, da Sie möglicherweise die Sprache nicht – oder nicht so gut – können und vermutlich sich auch im ungarischen Recht nicht auskennen. 

Der ungarische Notar verlangt natürlich eine Vollmacht, auf der die Unterschrift beglaubigt und die Beglaubigung mit einer Apostille versehen sein muss. Und das dauert. 

Es besteht hier aber kein Anlass zu allzu großer Sorge: In den vielen Fällen, in denen wir deutsche Landsleute vor ungarischen Notaren vertreten haben, war es fast schon die Ausnahme, dass die notariell beglaubigte Vollmacht im ersten Termin des Nachlassverfahrens vorlag. Meist konnten wir nur mit einer per Fax oder Email erhaltenen Vollmacht aufwarten. 

Die ungarischen Notare geben in solchen Fällen in der Regel eine Frist, um die ordnungsgemäße Vollmacht nachzureichen. Dass mich ein ungarischer Notar von der Vertretung im Nachlassverfahren ausgeschlossen hätte, weil die Vollmacht im Original mit allem Erforderlichen nicht vorlag, ist noch nie vorgekommen. 

Wenn Sie weitere Fragen zu einem Nachlassverfahren in Ungarn oder zum ungarischen Erbrecht haben, so nehmen Sie gerne den Kontakt zu uns hier auf. 

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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