
Erbschaft Ungarn: Häuschen am Plattensee
Eine häufige Konstellation in unserer Praxis ist folgende:
Der Erblasser ist Eigentümer eines Grundstückes am Plattensee, wo er sich auch die regelmäßig aufhielt. Meistens lebt er dort zusammen mit einer neuen Partnerin.
Nach dem Todesfall geht es nun darum, wer was geerbt hat und zunächst natürlich auch, welches Erbrecht anzuwenden ist.
Hier kommt es sehr auf die Details des Einzelfalles an.
Unser Büro übernimmt die Abwicklung des Nachlassverfahrens beim ungarischen Notariat, vertritt Sie dort und trägt Sorge, dass das, was Ihnen zusteht, auch an Sie übergeben oder überschrieben wird.
In Einzelfällen haben wir uns auch – zumeist unter Einschaltung eines ungarischen Maklers – um die Veräußerung des Grundstückes gekümmert, sofern dies von den Erben gewünscht war.
Sollten Sie eine solche oder ähnliche Konstellation haben, so nehmen Sie den Kontakt mit uns auf. Wir helfen in Ihrer Muttersprache, auf deutsch.