
Vertretung vor ungarischem Notar
Zumeist sind es Nachlassangelegenheiten, mit denen sich deutsche Mandanten an uns wenden, um sie vor einem ungarischen Notar zu vertreten.
Hierbei erhalten die Mandanten zumeist eine Ladung vom ungarischen Notariat, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, mit dem Hinweis, dass man sich hierbei auch durch einen ungarischen Rechtsanwalt vertreten lassen könne.
Wir übernehmen eine solche Vertretung gerne für Sie, damit Sie nicht die lange Reise antreten müssen und dann vor Ort auf die Hilfe eines mehr oder weniger kompetenten Dolmetschers angewiesen sind.
Wenn Sie Fragen zum ungarischen Erbrecht haben oder zu einem anderen Fall, der Sie vor einen ungarischen Notar führt, so stehen wir gerne zur Verfügung