Strafprozeß Ungarn – Verurteilung in Abwesenheit

Strafprozeß Ungarn - Verurteilung in Abwesenheit

Strafprozess Ungarn – Verurteilung in Abwesenheit ist möglich

Ein Strafprozess Ungarn kann abgeschlossen werden, ohne das der Angeklagte anwesend sein muss.

Dies ist zum Einen möglich, wenn der Angeklagte eine geständige Einlassung abgegeben und auf sein Recht auf Anwesenheit verzichtet hat. Er muss aber dann in der Verhandlung durch einen Verteidiger vertreten sein. 

Dies kann durchaus nützlich sein, weil so der Angeklagte die unter um Umständen erheblichen Reisekosten sparen kann. Insofern bietet sich diese Möglichkeit durchaus an, wenn eine nicht zu gravierende Strafe zu erwarten ist. 

Eine Verhandlung und anschließende Verurteilung in Abwesenheit ist auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft dann möglich, wenn gegen den Angeklagten ein – internationaler oder europäischer – Haftbefehl erlassen worden ist, dieser aber nicht zum Erfolg geführt hat. 

Gegen eine solche Verurteilung vorzugehen stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. 

Sollten Sie ein Problem mit einem Verfahren in Abwesenheit oder ein sonstiges Anliegen bezüglich eines Strafverfahrens in Ungarn haben, so können Sie uns hier erreichen

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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