Auschwitz-Prozess in Detmold vor dem Landgericht

Auschwitz-Prozess in Detmold vor dem Landgericht

Auschwitz-Prozess in Detmold vor dem LG – Plädoyer des Berliner RA Ernst von Münchhausen

„Hohes Gericht,

Sehr geehrte Staatsanwälte,

Verehrte Kollegen,

es macht wenig Sinn, der rechtlichen Würdigung von Oberstaatsanwalt Brendel und meinen Vorrednern noch etwas hinzuzufügen. Mein Plädoyer wird daher in erster Linie ein Appell an den Angeklagten sein, sich seiner Vergangenheit zu stellen und endlich Antworten zu geben.

Als Vater versuche ich, meine Kinder so gut wie möglich zu anständigen Menschen zu erziehen. Ich denke, dass die meisten Eltern dies versuchen. Sicherlich haben das auch die Eltern des Angeklagten und er selbst es versucht. Und ich bin mir aus verschiedenen Gründen fast sicher, dass er dieses Ziel bei seinen eigenen Kindern sogar erreicht hat. Aber wie passt sein Dienst in Auschwitz dazu?

Vom Angeklagten wissen wir, dass er sich damals für eine langjährige Dienstzeit in Auschwitz und damit gegen den Anstand entschieden hat. Warum er das tat, bleibt bis heute sein Geheimnis. Wir kennen nur seine Legende, die – fast wie im Märchen – besagt, dass die Stiefmutter ihn zum Bösen geführt hat. Tatsächlich wird er aber wohl – wie viele andere junge Menschen damals – durch die Nazis und ihre Ideologie radikalisiert worden sein. Ihm wurde das gefährliche Gefühl vermittelt, zu einer Elite zu gehören. Ja sogar, dass ihm die Zugehörigkeit zu einer Elite von Natur aus zusteht. Er meldete sich daher freiwillig zu einer – wie Herr Gröning in Lüneburg sich ausdrückte – zackigen Truppe. Damals war der Angeklagte jung. Heute ist er alt und müsste eigentlich weise sein.

Weder mein Mandant noch ich sind aber davon überzeugt, dass hier ein weiser alter Mann vor uns sitzt. Gerne, Herr Hanning, lasse ich mich auch jetzt noch vom Gegenteil überzeugen. Bislang jedenfalls stellt sich für mich die Frage, ob sich der Angeklagte in den letzten 70 Jahren wirklich voller Überzeugung auf die Seite des Anstands und des Guten geschlagen hat.

Wir wissen, dass er als Unterscharführer Befehlsgewalt über Mannschaftsdienstgrade besaß und somit Teil der Kommandostruktur im Lager war. Er war Mitglied der SS-Wachmannschaft in Auschwitz und sorgte mit seiner Tätigkeit und seinen Befehlen dafür, dass das schier endlose Morden reibungslos funktionieren konnte. Er sorgte dafür, dass die Wehr- und Arglosigkeit der ankommenden Menschen für ein nie dagewesenes industrielles Morden ausgenutzt werden konnte. Die Opfer konnten sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie ermordet werden sollten. Warum auch? Sie hatten nichts getan, sie waren Menschen wie wir, aus der Mitte der Gesellschaft. Und schon gar nicht konnten sie sich vorstellen, von Deutschen ermordet zu werden. Denn Deutschland war das Land der Kultur und nicht der Barbarei.

Der Angeklagte verkörperte damals das Böse in der Hölle auf Erden. War er stolz darauf, Mitglied der SS zu sein? Ich schaue mir sein Foto in SS Uniform an und meine: Ja! Er war stolz! Aber warum war er stolz und worauf? War er stolz darauf, als Sohn seinen Eltern erzählen zu können, wie viele unschuldige Eltern und Söhne mit seiner Hilfe in den Gaskammern einen schrecklichen Tod starben? Erzählte er ihnen wie die Eltern in den Gaskammern den Todeskampf ihrer Kinder mit ansehen mussten? Der Kinder, die aus den Körperöffnungen bluteten, denen Schaum aus dem Mund quoll und die einfach nur elendig vor den Augen der Eltern zugrunde gingen? War er stolz darauf, seiner schwangeren Frau davon erzählen zu können, wie viele unschuldige schwangere Frauen und Mütter mit Babys durch seine Unterstützung in den Gaskammern umgebracht wurden?  

Herr Hanning: Stellten Sie sich damals wie Dr. Aue aus dem Roman „Die Wohlgesinnten“ die Schwangeren in den Gaskammern vor, die Hände auf den runden Bäuchen, und fragten sich gemeinsam mit Ihrer schwangeren Frau, was mit dem Fötus einer vergasten Frau geschieht, ob er sofort mit seiner Mutter stirbt oder sie etwa um kurze Zeit überlebt, gefangen in diesem toten Behältnis, dem Paradies, das ihn erstickte?

Die SS Wachmänner und somit auch der Angeklagte waren keine Menschen, sie waren das personifizierte Böse. Mit brutalen Methoden wurden Häftlinge bestraft, die es als primitive Untermenschen auch nur wagten, den Herrenmenschen – der Elite – in Gestalt eines SS Mannes in die Augen zu schauen. Aber was ist heute? Wer schaut heute wen an? Und was ist aus diesem einst so stolzen SS Mann geworden?

Wir haben in diesem Verfahren Überlebende des Holocaust gesehen und gehört, die aufrecht und mit fester Stimme über den Horror von Auschwitz und ihr eigenes Leid berichtet haben. Diese Zeugen haben trotz der erlittenen Qualen und trotz ihres hohen Alters keine Mühen gescheut, um hierher nach Detmold zu kommen und dem Angeklagten ins Gesicht zu schauen. Sie sind tausende Kilometer gereist, um vor einem deutschen Gericht Zeugnis abzulegen über das Unvorstellbare. Die Stärke dieser Auschwitzüberlebenden hat mich zutiefst beeindruckt.

Diese Zeugen sind mit ihrer Aussage vor Gericht keinen einfachen Weg gegangen. Dennoch haben sie dem Angeklagten unerschrocken in die Augen geschaut. Und was machte der Angeklagte? Er flüchtete vor diesen Blicken, indem er ohne Reaktion zusammengesunken auf den Boden starrte. Es war eine verkehrte Welt. Warum wagte es der Angeklagte nicht, seine ehemaligen Opfer anzuschauen? Schläge musste er nicht befürchten. War es Scham, Verdrängung, Desinteresse, Hilflosigkeit? Erklären Sie uns das Herr Hanning!

Der Zeuge Schwartzbaum beschwor Sie: Wir beide stehen bald vor dem höchsten Richter! Reden Sie! Ein großes Wort des mutigen Herrn Schwartzbaum. Leider ohne Reaktion. In einem am 23.12.2013 abgehörten Telefonat mit Herrn Begemann behaupteten Sie, die Strapazen der Kriegsgefangenschaft nur durch Ihren Glauben überstanden zu haben. Wo aber bleibt Ihre Reaktion gegenüber Herrn Schwartzbaum und all den anderen Nebenklägern als gläubiger Mensch und Christ?

Die Zeugin Orosz Richt-Bein sprach Sie mehrfach direkt namentlich an. Sie verschanzten sich hinter ihren Verteidigern, die sich eine direkte Ansprache ihrer Person verbaten. Das blieb Ihre einzige und letztendlich feige Reaktion. Warum mussten Ihre Verteidiger Sie vor einer alten Dame beschützen? Wovor brauchen Sie Schutz? Vor den Erinnerungen? Vor diesen kann man sich nur schützen, indem man sie freilässt und ohne Rücksicht Zeugnis ablegt.

Die großen und bewegenden Auftritte der Überlebenden, die wir hier gehört haben, dürfen uns aber über eines nicht hinwegtäuschen: Die Wunden der Überlebenden sind tief. Es sind offene Wunden, die nie heilen werden und sogar die nachfolgenden Generationen quälen. Unzählige Überlebende haben die Erinnerungen nicht ertragen und Suizid begangen. Es gibt genug Überlebende, die keine Kraft gehabt hätten, einem ehemaligen SS Mann gegenüberzusitzen geschweige denn vor einem deutschen Gericht ihre eigene Geschichte zu erzählen. Und schon gar nicht hätten diese Überlebenden die Kraft gehabt, das von den Verteidigern vorgelegte Bild des Angeklagten als stolzen SS Mann anzusehen und die erratische Frage zu beantworten, ob sie diesen Mann schon einmal gesehen haben.

Als ich vor einiger Zeit das Holocaust Survivor Center in London besuchte, um dort mit Überlebenden zu sprechen, wurde mir von der Leiterin des Centers vorab folgende Anweisung gegeben: Sprechen Sie bitte kein Deutsch, für viele Bewohner ist diese Sprache unerträglich. Es fiel tatsächlich schwer, kein Deutsch zu sprechen, da einige Überlebende ein geradezu unstillbare Verlangen hatten, mit mir Deutsch zu sprechen – die Sprache ihrer Kindheit und ihrer einstigen Heimat. Herr Hanning, Sie haben dafür gesorgt, dass unsere Sprache und der Gedanke an unser Land für diese Menschen unerträglich geworden sind.

In diesem Survivor Centre werden die Überlebenden nach 70 Jahren immer noch psychologisch betreut, es wird dort nie eine dünne Suppe ausgeschenkt und immer ist genügend Brot vorhanden. Einer der Überlebenden berichtete, er nutze seine Häftlingsnummer grundsätzlich als PIN Nummer. Denn diese Nummer würde er sein ganzes Leben nicht vergessen. Jüdischer Humor ist glücklicherweise manchmal unverwüstlich. Rührend war die Freude meiner Lüneburger Mandantin, Frau Parker, als sie meinen Nachnamen hörte.

Die Geschichten des urdeutschen Lügenbarons waren die Lieblingsgeschichten ihrer Kindheit – die ferne Erinnerung an eine unbeschwerte Zeit, die mit der Deportation ihr jähes Ende fand. Sie lebte nach dem Krieg jahrelang mit ihrem Vater, der Bergen-Belsen überlebt hatte, zusammen in einer kleinen Wohnung. Trotz der räumlichen Nähe herrschte Schweigen. Niemals sprachen sie über das, was sie erlebt hatten, der Schmerz war zu groß. Es war das Schweigen der Opfer. Auch meine Urgroßmutter und ihre Kinder schwiegen bis zuletzt über ihre Zeit im Konzentrationslager. Dabei wurden sie als sogenannte Sonderhäftlinge der SS sogar noch vergleichsweise gut behandelt. Frau Parker schwieg – bis sie 2003 ihre Erlebnisse aufschrieb. Mir sagte sie, dass sie das schon viel früher hätte tun sollen, es sei wie eine Befreiung gewesen. Nicht Arbeit macht frei Herr Hanning, sondern Sprechen.

Nur einen kurzen Augenblick haben wir in diesem Verfahren die Stimme des Angeklagten gehört als er seine kurze und nichtssagende Erklärung verlas. Weit entfernt, unpersönlich und distanziert. Ansonsten saß der Angeklagte zusammengesunken da und schwieg. Er blickte nur hoch, wenn es um die Darstellung von Unterlagen aus seiner Dienstzeit ging.

Der Auftritt der Nebenkläger in diesem Verfahren beeindruckte gerade auch als Gegensatz zu diesem zusammengesunkenen Bild des Angeklagten. Auch sonst gab es nichts auf Seiten des Angeklagten. Seine Einlassung erweckte den Eindruck, er sei ein Zaungast oder eine Art Spaziergänger in Auschwitz gewesen wie es der Kollege Walther ausdrückte. Ich würde sogar davon sprechen, dass sich der Angeklagte hier als der „gute Mensch“ von Auschwitz darstellen wollte. Voller Barmherzigkeit will er einer verzweifelten Frau und einem Häftling geholfen haben.

Wo bleibt hier die Realität? Wo ist hier das Augenmaß in Anbetracht des Grauens? In der von ihm abgegebenen Erklärung sagte Reinhold Hanning: Auschwitz war ein Albtraum. Wo spiegelte sich in seiner Erklärung und seiner Einlassung dieser Albtraum? Bei seinen Spaziergängen hätte der Angeklagte sehen könne, dass für die Ankunft der hunderttausenden Juden aus Ungarn keinerlei neue Baracken gebaut, sondern lediglich die Krematorien erweitert wurden. Er hätte sehen können, dass die Rampe vor die Gaskammern verlegt worden war, um die Waggons direkt am Fuße der Gaskammern entladen zu können. Ihm hätte klar werden müssen: Hier geht es ausschließlich um Vernichtung. Der gute Mensch von Auschwitz aber setzte unbekümmert seinen Spaziergang und seinen Dienst fort. Herr Hanning: Sie haben doch all dieses Leid auch gesehen. Tragen Sie diese Dinge noch in Ihrem Herzen? Wo sind diese Bilder? Was haben Sie damit gemacht?

Der Angeklagte hat mit seinem Schweigen ein ihm nach der Strafprozessordnung zustehendes Recht wahrgenommen Aber zugleich hat er seine moralische Pflicht gegenüber den Überlebenden, gegenüber den nachfolgenden Generationen und auch gegenüber unserem Land missachtet. Die Überlebenden haben ein Recht darauf, vom Angeklagten die Wahrheit und Antworten auf ihre Fragen zu hören. Denn nur so können sie am Ende ihres Lebens vielleicht ein bisschen Frieden finden. Das Recht auf Antworten steht auch den nachfolgenden Generationen zu. Denn diese können nur aus der Wahrheit lernen. Sie können nur aus den Antworten der Großelterngeneration ihre Schlüsse ziehen, um dem heute wieder erstarkenden Antisemitismus, Nazismus und Radikalismus entgegenzutreten. Und unser Land wiederum kann nur durch die Wahrheit über die Vergangenheit mit dieser umgehen und mit der Gegenwart zurechtkommen.

Mit diesem Verfahren hatte der Angeklagte eine große Chance. Er hat sie noch – mit seinem Schlusswort. Diese Chance hat er nicht nur vor den Überlebenden, denen er bislang alles schuldig geblieben ist. Nicht nur vor der Geschichte und vor unserem Land, sondern auch vor sich selbst und vor seinem persönlichen Umfeld. Begreifen Sie dieses Verfahren als Chance Herr Hanning und nutzen Sie sie!

Ihr zusammengesunkenes Schweigen ist zu wenig und letztlich unwürdig. Dieses Schweigen hinterlässt sowohl meinen Mandanten als auch mich selbst ratlos. Wie kann ein Mensch, der Kinder und Enkelkinder hat, der als angesehener Mann in einem kleinen Ort lebt, mit den Erinnerungen an Auschwitz leben? Herr Hanning: Als SS Mann haben Sie ohne Zögern Ihre vermeintliche Pflicht in Auschwitz erfüllt. Vorher hätten Sie an der Front sogar jederzeit in Erfüllung Ihrer Pflicht für Ihr Vaterland das Leben gegeben. Dann erfüllen Sie jetzt Ihre verdammte Pflicht gegenüber den Überlebenden von Auschwitz und der Geschichte unseres Landes! Reden Sie und geben Sie Antworten!

Mein Mandant György Schwarc hatte eine Halbschwester, Ewa. Ewa war ein kleines Mädchen. Sie wollte – wie jedes Kind – eine unbeschwerte Kindheit leben, mit ihren Freundinnen spielen und später einmal wie ihre Mutter werden. Als kleines Kind forderte sie schlicht den ihr zustehenden Teil des Glücks. Und sie hatte dazu jedes Recht. Die SS und damit der Angeklagte haben ihr dieses Recht abgesprochen. Ewa wurde mit 6 Jahren in einem Viehwaggon nach Auschwitz deportiert und dort zusammen mit ihrer Mutter direkt nach der Ankunft vergast. Herr Hanning: Ein 6-jähriges Mädchen! Erinnern Sie sich an Ihre Enkeltochter mit 6 Jahren? Was haben Sie ihr damals für die Zukunft gewünscht?

Ewa war ein 6-jähriges Mädchen, das noch sein ganzes Leben vor sich hatte. Sie wurde vergast und der Angeklagte hat dies möglich gemacht. Der Vater meines Mandanten zündete noch lange nach Ende des Krieges an jedem Geburtstag Ewas eine Kerze an. In aller Stille weinte er und gedachte seiner ermordeten Tochter. Wie erklärt der Angeklagte seine Verantwortung für den Tod Ewas und hunderttausender anderer Kinder, Mütter, und Väter seinen eigenen Kindern und Enkeln? Wie erklärt er es sich selbst? Im Gedenken an Ewa hatte mein Mandant auf Antworten des Angeklagten gehofft.

Der Angeklagte hat sich des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht. Er hat die Ermordungen, die vernichtenden Lebensbedingungen und die Erniedrigungen gutgeheißen und zu keinem Zeitpunkt versucht, sich diesem Albtraum zu entziehen. Seine Akte wies ihn als kriegsverwendungsfähig aus, so dass er sich ohne weiteres zur Front hätte melden können. Dies wäre auch die logische Konsequenz seiner eigenen Einlassung gewesen, da er die angeblich fehlende Kameradschaft und das mangelnde Vertrauen unter den SS-Männern in Auschwitz bedauerte.

Eine Kameradschaft und ein Vertrauen, welches er bei der Truppe an der Front geschätzt hatte. Ferner ist er während seiner Dienstzeit befördert worden, ein Indiz dafür, dass er seinen Dienst mit besonderem Eifer erfüllte. Und schließlich hat er sich noch kurz vor Ende des Krieges für weitere 12 Jahre verpflichtet. Eine solche Weiterverpflichtung wäre völlig ausgeschlossen gewesen, wenn ihm die Schrecken von Auschwitz menschlich nahegegangen wären. Die logische Schlussfolgerung aus seiner Weiterverpflichtung ist sogar noch dramatischer: Er bestätigte damit, dass er die Ermordungen und Erniedrigungen Unschuldiger gutgeheißen hat.

Den Großteil seines Lebens hat der Angeklagte in der alten Bundesrepublik verbracht, einem Rechtsstaat. Vielleicht ist es die Sozialisierung in der alten Bundesrepublik die den Angeklagten hier schweigen lässt. Denn die alte Bundesrepublik war im Hinblick auf die Verfolgung von Nazis und das Aufarbeiten der Nazivergangenheit eine Schweigerepublik. Die Gesellschaft wollte einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen.

Als beredtes Beispiel für diese noch in den 1980er Jahren herrschende Stimmung möchte ich als gebürtiger Detmolder aus meiner Schulzeit berichten: In meiner Schule hier in Detmold wurde ich zusammen mit zwei Freunden von Lehrern und Mitschülern diffamiert, weil wir gegen einen Lehrer vorgegangen waren, der im Unterricht behauptet hatte, auf den Fotos mit toten KZ Häftlingen seien in Wirklichkeit Gummipuppen zu sehen. Vernichtungslager habe es auf deutschem Boden gar nicht gegeben. Anstatt diesen Lehrer, dessen Äußerungen seit Jahren schulbekannt waren, sofort zu entlassen oder zumindest abzumahnen, mussten wir uns als Schüler vor dem versammelten Lehrerkollegium dafür rechtfertigen, dass wir die Äußerungen des Lehrers im Unterricht mitgeschrieben hatten und damit zur Schulbehörde gegangen waren. Uns wurde von Lehrern und Mitschülern Nazimethoden vorgeworfen.

Bei dieser Stimmung verwundert es nicht, dass Naziverbrechen, wenn überhaupt, nur halbherzig verfolgt wurden. Von den ca. 6.500 SS-Leuten, die in Auschwitz tätig waren, wurden in der Bundesrepublik die wenigsten angeklagt und überhaupt nur 29 verurteilt. Damit haben sich auch die deutsche Nachkriegsjustiz und die Nachkriegspolitik schuldig gemacht. Auch sie müssten hier auf der Anklagebank sitzen. Als Beweis für deren Untätigkeit sitzt hier stattdessen der Angeklagte. Unsere Justiz und unsere Politik haben dafür gesorgt, dass die große Masse der Mörder und ihrer Helfershelfer davonkamen und ihre Taten ungesühnt blieben. Ja sogar noch mehr: Sie sorgten dafür, dass Naziverbrecher als anerkannte Mitglieder der deutschen Gesellschaft unbehelligt in unserer Mitte leben konnten.

Dieses Versagen der Justiz kann im hiesigen Verfahren aber nicht dazu führen, dass es eine Strafmilderung für den Angeklagten gibt. Denn dies würde bedeuten, dass der Angeklagte gerade wegen dieses institutionellen Unrechts bei der juristischen Bewertung des von ihm begangenen individuellen Unrechts privilegiert werden würde. Das würde nicht einer bitteren, ja sogar grausamen Ironie entbehren. Die Tatsache der stillschweigenden und jahrzehntelangen faktischen Strafvereitelung kann und darf jetzt nicht Grundlage für eine Strafmilderung sein. Dass Taten wie die des Angeklagten jahrzehntelang ungesühnt blieben, sollte allenfalls unsere Scham vergrößern, die Scham über unsere Justiz und die Scham über unsere Politik. Aber sie sollte nicht zu einem geringeren Strafmaß führen.

Auch ich wurde oft und fast vorwurfsvoll gefragt, was dieses Verfahren soll. Das Entscheidende ist: Dieses Verfahren muss stattfinden, weil wir es den Opfern und unserem Land schuldig sind. Mein Mandant und andere mir bekannte Nebenkläger wollen dieses Verfahren, sie wollen ein klein wenig Gerechtigkeit am Ende ihres Lebens. Dabei geht es nicht darum, den Angeklagten im Gefängnis zu sehen, sondern darum, begangenes schlimmstes Unrecht durch das Urteil eines deutschen Gerichts bestraft zu sehen. Die Nebenkläger sind unserem Land und unserer Justiz außerordentlich dankbar dafür, dass diese Anstrengungen unternommen werden, um Recht zu sprechen – auch wenn es 70 Jahre zu spät kommt und eine viel zu lange Zeit der Tatenlosigkeit dazwischenlag.

Und Mitleid mit dem Angeklagten? Ja, er ist ein gebrechlicher, alter Mann. Wir sollten aber eines nicht vergessen: wer hatte Mitleid mit den schwachen und wehrlosen Menschen an den Rampen von Auschwitz, die völlig erschöpft, halb verhungert und verdurstet aus Viehwaggons getrieben wurden? Wer hatte Mitleid mit der 6 jährigen Ewa? Niemand. Nicht Reinhold Hanning und nicht seine Komplizen.

Zum Schluss meines Plädoyers möchte ich nicht verhehlen, dass mich das Verfahren hier in Detmold – aber auch schon das in Lüneburg – persönlich sehr bewegt hat. Die Beschäftigung mit dem Thema Auschwitz ist für uns alle in Deutschland enorm wichtig, auch wenn wir das Unbegreifliche wohl niemals begreifen werden. Es wäre daher nicht nur hilfreich, sondern angemessen und notwendig, dass der Angeklagte zu guter Letzt doch noch über seinen Schatten springt und den nachfolgenden Generationen Einblick in sein Damals gewährt. So wie das Herr Gröning in Lüneburg getan und damit durchaus Größe gezeigt hat. Zugleich könnte der Angeklagte damit auch seinen eigenen Frieden finden – dafür müsste er aber natürlich seine eigene Historie kritisch hinterfragen. Ich hoffe, dass er dies tut und uns nicht noch einer weiteren Illusion – nämlich der der Weisheit des Alters beraubt.“

Auschwitz-Prozess in Detmold vor dem Landgericht - RA Ernst von Münchhausen

RA Ernst Frhr. von Münchhausen, einen Link zu seiner Website finden Sie hier:

http://www.thomsenpartner.de/rechtsanwaelte/ernst-frhr-v-muenchhausen/

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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