Nebenklage Auschwitz – der Strafprozess gegen R. Hanning in Detmold

Nebenklage Auschwitz - der Strafprozess gegen R. Hanning in Detmold

Strafprozess gegen R. Hanning

Schlussvortrag des Rechtsanwalts Onur U. Özata in der Strafsache gegen Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold am 10.06.2016

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrte Damen und Herren Richter,

sehr geehrte Herren Staatsanwälte,

werte Kollegen,

meine Damen und Herren,

seit 17 Verhandlungstagen verhandeln wird über die Frage, ob sich der Angeklagte der Beihilfe zum hunderttausendfachen Mord schuldig gemacht hat.

Wir hörten die Überlebenden an, prüften zeithistorische Dokumente, befragten Sachverständige und vernahmen die 22-Seitige Stellungnahme des Angeklagten und seine persönliche Erklärung, in der er Reue zeigte. Der Angeklagte äußerte sich, wenn man seinen Worten glauben schenken möchte, erstmalig zu seinen Taten im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Er tat dies, obwohl er hätte weiter schweigen können.

Der Angeklagte zeichnet das Bild eines unpolitischen, meinungslosen und gehorsamen Menschen von sich, der nur zufällig nach Auschwitz geraten ist. Und nur beiläufig habe er mitbekommen, was man den Menschen dort antat.

So erklärte er:

„Als ich mehrere Wochen in Auschwitz war, war mir bekannt, was dort mit den Häftlingen geschah. Dies offenbarte sich mir nicht sofort, ich bekam dies mit der Zeit jedoch mit. In den ersten Tagen hat uns niemand darüber erzählt. Wenn man aber, wie ich, längere Zeit da war, dann bekam man auch mit, was dort ablief.

Es wurden Menschen erschossen, vergast und verbrannt. Ich konnte sehen, wie Leichen hin- und hergefahren oder abtransportiert wurden, ja, das bekam man mit. Ich nahm Verbrennungsgeruch war. Ich wusste, dass man Leichen verbrannte.“

Doch hat sich der Angeklagte mit diesen Worten wirklich offenbart? Hat er aufrichtig bereut? Ist nun alles gesagt?

Mitnichten, vielmehr haben wir es mit einem Mann zu tun, der bis heute den kritischen Blick in seine  Vergangenheit nicht wagt. Ein Mensch, der nicht ausspricht, was er tatsächlich sah und hörte, der nicht ausspricht, was er tat und dachte. Hanning spricht seit 70 Jahren die Sprache der Sprachlosigkeit.

Der Angeklagte war vom 23.01.1942 bis 13.06.1944 in Auschwitz eingesetzt. Das sind 28 Monate oder 827 Tage. An jedem dieser Tage, an denen der Angeklagte seinen Dienst versah, wurden durchschnittlich 800 Menschen vergast, erschossen, erschlagen, gehängt, durch Hunger und Krankheit in den Tod getrieben oder auf andere niederträchtige Art und Weise ermordet.

Wir sind sprachlos, angesichts der Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes, die Sie Herr Hanning mitzuverantworten haben. Wie soll man auch Gedanken fassen, Worte finden für das, was dort in Auschwitz geschah. Elie Wiesel warf die immerwährende Frage auf,  wie es möglich war, dass intelligente und gebildete Menschen tagsüber mit Maschinengewehren auf hunderte Kinder schießen und sich am Abend an den Versen Schillers oder einer Partitur von Bach erfreuen.

Auch meine Mandantin Leah Herman war noch ein unbeschwertes Kind, als sie mit ihrer Familie verschleppt wurde. Auschwitz nahm Leah ihre Liebsten, ihre gemeinsame Vergangenheit und Zukunft. Auschwitz nahm Leah ihre Kindheit. Sie war ein Kind, das nicht Kind sein durfte.

Vielleicht haben auch Sie Leah gesehen, als sie noch ein Kind war, Herr Hanning? Warum erzählen Sie uns nicht von den Kindern in Auschwitz, denen man Nummern auf die Arme tätowierte? Konnten Sie die Angst und das Grauen in den Gesichtern dieser kleinen, großen Menschen erkennen? Und was ging in Ihnen vor? Woran dachten Sie, als Sie später Ihr eigenes Kind zum Schlafen betteten, vielleicht in einem gestreiften Schlafanzug, aber ohne Davidstern auf der Brust? Hören Sie beizeiten die ewigen Schreie derer, die gewaltsam Ihren Müttern entrissen wurden?

Geben Sie uns Antworten. Geben Sie Leah Antworten, damit auch sie vielleicht Ihre innere Sprachlosigkeit überwinden kann.

Aus einem abgehörten Telefonat zwischen dem Angeklagten und einem guten Bekannten von vor zweieinhalb Jahren wissen wir, dass Hanning stolz ist, dass er und seine Generation von Adolf, gemeint ist Adolf Hitler, als „hart wie Kruppstahl und zäh wie Leder“ bezeichnet worden war. Eine Distanzierung vom Nationalsozialismus und dem Hauptverantwortlichen des Völkermords an den europäischen Juden hört sich gewiss anders an.

Daher überzeugt es auch nicht, wenn der Angeklagte erklärt, dass er nur auf Drängen seiner Stiefmutter zur SS gegangen ist. Was war seine Triebfeder? Was haben die Jahre der Indoktrinierung und Propaganda, denen er ausgesetzt war, mit ihm gemacht?

Von Thomas Mann stammt der Satz: „Es war nicht eine kleine Zahl von Verbrechern, es waren Hunderttausende einer sogenannten deutschen Elite, Männer, Jungen und entmenschte Weiber, die unter dem Einfluss verrückter Lehren in kranker Lust diese Taten begangen haben“.

Es wäre zu wünschen gewesen, dass der Angeklagte seine damalige politische Gesinnung heute offen reflektiert. Oskar Gröning, der im letzten Jahr am Landgericht Lüneburg für seine Tatbeteiligung in Auschwitz-Birkenau vor Gericht stand, legte den Blick in sein damaliges ideologisches Weltbild frei. Und man muss ihm dankbar hierfür sein, weil er zumindest den Versuch unternahm, die grausame Moral- und Sinnlosigkeit zu erhellen, die dem Menschenhass und speziell dem Antisemitismus zu Grunde liegt.

Herr Hanning, Sie geben keine Antworten. Sie schweigen noch immer, in der Hoffnung zu vergessen. Wir, die nachfolgenden Generationen, dürfen und werden aber nicht vergessen und müssen verstehen, wie aus den Hunderttausenden Täter werden konnten. Wir wissen um die erneuten Gefahren von Nationalismus, Antisemitismus, Rassenhass und Islamfeindlichkeit bei uns in Deutschland. Den Zivilisationsbruch Auschwitz dürfen wir nie wieder zulassen.

Wenn der Angeklagte aufrichtig bereut, dann trifft ihn die Verantwortung zur Aufklärung. Das letzte Wort gebührt ihm.

Ich stelle im Vertrauen auf die Weisheit des Gerichts keinen Strafantrag.

Ö z a t a, Rechtsanwalt

Strafprozess gegen R. Hanning RA Onur Özata

Die Website des Kollegen Onur Özata finden Sie hier:

http://www.anwalt-oezata.de

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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