Fachanwälte in Ungarn – es gibt sie nicht!
Viele ungarische Kollegen werben im Internet auf Deutsch damit, sie seien ungarischer Fachanwalt für …. was auch immer. Zum Beispiel Strafrecht.
Der Titel des „Fachanwalts“ hat in Deutschland einen hohen Wert. Spiegelt der Titel doch wieder, dass es sich hier um einen spezialisierten, besonders qualifizierten Rechtsanwalt handelt.
In Ungarn aber wird dieser Titel gar nicht vergeben. Es gibt ihn ganz einfach nicht. Es gibt zwar den Titel des „Fachjuristen“ – der ist aber für alle Berufszweige offen. Auch Staatsanwälte, Richter, Versicherungsjuristen etc. können an dieser Ausbildung teilnehmen. Und tun dies auch in hoher Anzahl.
Es möge hier kein Missverständnis entstehen. Ohne die Ausbildung zum Fachjuristen in Ungarn selbst absolviert zu haben, weiß ich, dass diese Ausbildung sehr anspruchsvoll, aufwändig und intensiv ist. Respekt vor den Kollegen, die diese Ausbildung durchlaufen und die Prüfungen bestehen.
Die Ausbildung hat aber nur wenig mit der deutschen Qualifikation zum Fachanwalt zu tun. So fehlt z.B. der Schwerpunkt auf die Praxis. Der deutsche Fachanwalt muss eine sehr hohe Anzahl von abgewickelten praktischen Fällen in seinem Bereich nachweisen – und auf diese Anzahl kommt man nur, wenn man sehr intensiv in diesem Bereich arbeitet. Dies fehlt beim ungarischen Fachjuristen völlig.
Lassen Sie sich daher nicht von diesem Titel beeindrucken, sondern fragen Sie den Kollegen nach seiner praktischen Erfahrung. Und lassen Sie die Finger von Kollegen, die sich auf alles verstehen. Und auf ihrer Homepage schon mehr als fünf – unter Umständen völlig verschiedene – Rechtsbereiche als Tätigkeitsbereich angeben.
Wenn Sie einen im ungarischen Erb- und Strafrecht erfahrenen und versierten Rechtsanwalt suchen, so können Sie uns hier kontaktieren.