Deutsch-iranische Erbrechtsfälle

Deutsch-iranische Erbrechtsfälle

Deutsch-iranische Erbrechtsfälle und die neue EU-Erbrechts-Verordnung

Seit dem 17.08.2015 ist die neue EU-Erbrechts-Verordnung in Kraft, sie regelt aber nicht im vollen Umfang deutsch-iranische Erbrechtsfälle. Die Verordnung regelt zwar durchaus auch Erbrechtsfälle, die einen Bezug zu Länder außerhalb der EU haben. 

Im Verhältnis zum Iran ist aber auf deutsch-iransiche Erbrechtsfälle nach wie vor das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen anzuwenden. 

Nach dieser staatsvertraglichen Regelung gilt im Verhältnis zwischen Iran und Deutschland im Erbrecht das Heimatrecht des Erblassers. Regelungen zur Zuständigkeit der Gerichte oder Behörden fehlen in diesem Vertrag, wodurch die Erbrechts-Verordnung Anwendung findet. 

Sollten Sie ein Problem in diesem Bereich haben, so können Sie mich hier kontaktieren. Falls erforderlich ziehe ich einen Iranisch-Dolmetscher hinzu. 

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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