Kosten einer Testamentshinterlegung

Kosten einer Testamentshinterlegung

Die Kosten einer Testamentshinterlegung

In anderen Beiträgen in diesem Archiv haben wir bereits davor gewarnt etwa auf die Idee zu kommen, ein Testament in einem Banksafe zu verwahren, anstatt die Möglichkeit der Testamentshinterlegung zu wählen. Dies deshalb, weil die Erben ohne einen Erbschein möglicherweise gar nicht Zugang zum Safe erhalten. Die Folgen einer solchen Situation können sehr misslich sein: Es wird ein Erbschein benötigt, um an den Safe zu gelangen, aber ohne Erbschein erhält man keinen Zugang zu demselben.

Am Sichersten ist die Hinterlegung des Testaments beim zuständigen Nachlassgericht.  Hierbei kommt es insbesondere zugute, dass die Gebühren für eine Testamentshinterlegung bei Gericht erheblich gesenkt worden sind. 

So wird inzwischen nach Nr. 12100 der Anlage 1 zu § 3 II Gerichts- und Notarkostengesetz eine einmalige Gebühr von 75,- € erhoben. 

Bei dieser Gebühr zu sparen erscheint nur bei „kleinsten“ Nachlässen ratsam. 

Ist das Testament bei Gericht hinterlegt, so ist es in absoluter Sicherheit, unterliegt dem sofortigen Zugriff durch eine zentrale Stelle und kann nicht manipuliert werden. 

Zu diesem Schritt der Testamentshinterlegung ist insbesondere dann zu raten, wenn der Erblasser beim Fertigen des Testamentes sich seiner Sache absolut sicher ist und sich sämtlicher weiterer Gedanken und Sorgen um sein Testament ein für allemal entledigen wollen.

Sollten Sie weitere Fragen zum deutschen Erbrecht haben, so können Sie uns hier kontaktieren

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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