
Kosten Erbschein: Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?
Wer seine Ansprüche als Erbe geltend machen möchte, benötigt sehr häufig einen Erbschein zum Beleg seiner Erbeneigenschaft. Insbesondere Banken verlangen einen solchen – es sei denn, man kann ein notarielles Testament als Nachweis vorlegen.
Den Erbschein gibt in der Regel das Nachlassgericht aus (in BW das Notariat). Wie fast alles, was wir von einem Gericht in Deutschland benötigen, kostet dies Geld. Und wie alle Gebühren sind auch die Kosten eines Erbscheins in einem Gesetz geregelt, hier im sog. „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare – GNotKG.
Das Gesetz besagt, dass die Höhe der Kosten des Erbscheins abhängen vom Wert des Nachlasses im Moment des Todes des Erblassers.
Für die Ausstellung eines Erbscheins fällt eine volle Gebühr an, deren Höhe in der Anlage B zum genannten Gesetz genannt sind.
Zur Veranschaulichung geben wir einige Beispiele:
Wert des Nachlasses | Gebühr |
---|---|
3.000 € | 33 € |
50.000 € | 165 € |
125.000 € | 300 € |
500.000 € | 935 € |
1.000.000 € | 1.735 € |
5.000.000 € | 8.135 € |
Wenn Sie Fragen haben zum deutschen Erbrecht, so können Sie uns hier kontaktieren.