
Der lügende Zeuge im Strafprozess und der Umgang damit
Kaum etwas ist im Strafprozess so ärgerlich wie ein lügender Zeuge – insbesondere natürlich, wenn es sich hier um einen „feindlichen Zeugen“ handelt, der dem Mandanten eine Verurteilung einbringen kann (um Missverständnissen vorzubeugen: kein seriöser Verteidiger wünscht sich einen lügenden Zeugen, auch dann nicht, wenn dieser einen Freispruch bewirken kann!)
Wichtig ist es, von Anfang an die eigenen Erwartungen und die des Mandanten realistisch zu halten: Dass ein Zeuge „umfällt“ im Gerichtssaal, einräumt, bisher stets die Unwahrheit gesagt zu haben, und dann reumütig mit der Wahrheit auspackt, ist etwas, dass es zwar im Fernsehen und Kino häufig gibt, in der Realität jedoch selten – auch wenn es gelegentlich vorkommt.
Es muss daran gearbeitet werden, dass das Gericht den Zeugen nicht für glaubwürdig, seine Aussage für unglaubhaft hält. Gelingt dies, so ist das ein immenser Erfolg.
Hierzu bietet sich die Verwendung von geschlossenen Fragen an. Auch dürfte durchaus sprunghaft und unter Wechseln des Themas gefragt werden. Der Zeuge soll nicht merken, was die „richtigen“ Antworten auf die Fragen sind. Und es gilt einmal mehr: Keine Fragen stellen, auf die man nicht die voraussichtliche Antwort kennt.
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