
Was ist ein DNA-Test und wozu dient dieser im Strafprozess?
Beim DNA-Test wird der sog. „genetische Fingerabdruck“ einer Person ermittelt.
DNA steht hierbei für deoxyribonucleic acid, auf deutsch: Desoxyribonukleinsäure. Die deutsche Abkürzung ist daher korrekt eigentlich „DNS“ statt „DNA“.
Der DNA-Test dient in der Regel dazu zu ermitteln, ob eine im Zusammenhang mit einer Straftat aufgefundene DNA-Probe (von Haaren, Hautpartikeln, Blut, Sperma etc.) mit der DNA eines Beschuldigten übereinstimmt.
Eine DNA-Probe vom Beschuldigten kann nur auf Grund einer richterlichen Anordnung entnommen werden.
Englischsprachige Strafverteidiger sagen auch, DNA stehe für „do not argue“ – also „bestreite es nicht“, im Sinne von „attackiere das Ergebnis des Tests nicht“. Dies wäre wohl auch ein hoffnungsloses Unterfangen und würde nur das Gericht verärgern bzw. bei den Briten und Amerikanern die Jury, aber in der Sache wenig bis gar nichts bringen.
Wissenschaftlich stehen die Erkenntnisse über die menschliche DNA auf festem Boden. Wenn also etwa eine DNA-Probe vom Tatort mit der des Beschuldigten übereinstimmt, so muss man dies als gegeben hinnehmen, aber man kann natürlich dann u.a. damit arbeiten, wie die Probe dorthin gelangte.
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