
Befragung von Zeugen im Strafprozess: der redlich, aber sich irrende Zeuge
Ich persönlich halte den Umgang mit einem redlichen, den Mandanten belastenden und sich irrenden Zeugen für eine der größten Herausforderungen bei der Strafverteidigung
Der Zeuge, die Zeugin, die sicher ist, eine echte Erinnerung wiederzugeben. Offen die Aussage macht, selbstbewusst ist. Fest und bestimmt in der Erinnerung. Es gibt inzwischen psychologische Untersuchungen, die belegen, dass man gutaussehenden Menschen mehr zutraut und eher glaubt. Ein völliger Unsinn. 100 % irrational. Warum sollten sich schöne Menschen nicht irren können?
Aber was tun, wenn der gutaussehende, redliche Zeuge, die schöne, redliche Zeugin keine wahrheitsgemäße Aussage macht? Weil – ja, warum? Das gilt es unter Umständen herauszufinden. Vielleicht weil bei dem Vorgang, der erzählt wird, ein eigener, dummer, vielleicht sogar peinlicher Fehler unterlief? Den man gerne vergessen möchte. Oder verdrängen? Oder nie hat sehen geschweige denn einräumen wollen?
Hier gilt es sehr bedacht und geschickt zu fragen. Was schwierig ist, denn als Verteidiger kommt man ja erst als Letzter dran. Man muss gelassen bleiben. Und psychologisch geschickt vorgehen. Man braucht Erfahrung. Und Einfühlungsvermögen. Sonst folgt unter Umständen auch das Gericht einem Vorurteil: Schöne Menschen lügen nicht, schöne Menschen irren nicht.
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