Ärztliches Attest der Testierfähigkeit

Ärztliches Attest der Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist die Grundvoraussetzung eines wirksamen Testaments

Ohne Testierfähigkeit des Erblassers im Moment der Abfassung des Testamentes entsteht kein wirksames Testament.

Was aber tun, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit später – nach Eintritt des Erbfalles – entstehen könnten?

Streitigkeiten im Nachhinein über die Testierfähigkeit des Erblassers zählen wohl zu dem Unangenehmsten, dem sich die Betroffenen aussetzen können und es hat häufig auch etwas Entwürdigendes für das Andenken an den Verstorbenen – um dessen Willen es hier schließlich geht. 

Solchen Streitigkeiten kann man aber vorbeugen. Wenn man weiß, dass der eigene Gesundheitszustand labil ist und insbesondere die geistigen Fähigkeiten bei der vorliegenden Erkrankung möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen werden könnten einerseits, andererseits man beabsichtigt, eine letztwillige Verfügung zu fassen, die prädestiniert sein könnte, Streit unter den Angehörigen hervorzurufen, so kann es ratsam sein, vor dem Notarbesuch einen Arzt aufzusuchen. 

Bei dieser ärztlichen Konsultation sollte man darauf hinweisen, dass man an demselben Tage ein Testament aufsetzen möchte. Der Hausarzt wird dann wissen, was zu tun ist und möglicherweise auch an einen Experten, z.B. einen Neurologen, verweisen. 

Dies mag aufwändig, vielleicht auch teuer und möglicherweise überflüssig erscheinen. Aber glauben Sie mir: Wenn sich die  Ihre Lieben später über Ihre Testierfähigkeit streiten – das würden Sie noch viel weniger wollen, als die Kosten und Lasten mit einem Besuch beim Neurologen. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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