Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beträgt 50 % des gesetzlichen Erbes. 

Zur Veranschaulichung der Regeln zum Pflichtteilsanspruch gehen wir von der klassischen Situation des Ablebens eines Elternteils aus, mit überlebendem Ehegatten und – sagen wir – 2 Kindern. 

Aus welchen Gründen auch immer hat der Erblasser letztwillig nicht zugunsten seiner Familie verfügt, sondern jemand anders begünstigt – gehen wir davon aus, das Testament sei wirksam. Der Erblasser „setzte also die nahen Angehörigen aufs Pflichtteil“, wie man umgangssprachlich sagt. 

Das Gesamterbe beläuft sich auf 1 Mio €. 

§ 2303 BGB ordnet nun an, das der Pflichtteilsanspruch sich auf die Hälfte dessen beläuft, was der Berechtigte gesetzlich geerbt hätte. 

Der Ehepartner hätte gesetzlich die Hälfte geerbt, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Fall der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Lebten die Eheleute im Güterstand der Gütertrennung, so beläuft sich das gesetzliche Erbe auf ein Drittel. 

Davon wiederum die Hälfte: Bei Zugewinngemeinschaft ein Viertel (die Hälfte von 50 %), also 250.000,- €. Bei Gütertrennung ein Sechstel (die Hälfte von einem Drittel), gerundet 166.667,- €.

Die Kinder erben gesetzlich in Abhängigkeit von der Berechtigung des überlebenden Ehepartners. Erbt der Partner die Hälfte, so werden die verbleibenden 50 % anteilig auf die Kinder verteilt. Also bei zwei Kindern jeweils 25 %, ein Viertel. Davon wiederum die Hälfte, ein Achtel, in Zahlen: 125.000,- €.

Lebten die Eheleute in Gütertrennung, so erhielte jedes Kind den Pflichtteilsanspruch auf ein Drittel. Davon die Hälfte ist ein Sechstel, also gerundet 166.667,- €

Bei Zugewinngemeinschaft als Güterstand der Eheleute verbleiben bei der Familie also: 2 x 125.000,- plus 250.000,- € =500.000,- €, 500.000,- € gehen an den/die Begünstigte(n).

Bei Gütertrennung der Eheleute wären die Beträge anders verteilt unter den Berechtigten, aber das Ergebnis wäre natürlich dasselbe.  

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns hier zu kontaktieren.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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