Wer ist pflichtteilberechtigt?

Wer ist pflichtteilberechtigt?

Wer ist pflichtteilberechtigt im deutschen Erbrecht?

Die Frage, wer pflichtteilberechtigt ist, beantwortet § 2303 BGB: Es sind dies in erster Linie die Abkömmlinge des Erblassers, sofern er diese durch letztwillige Verfügung vom Erbe ausgeschlossen hat. Daneben ist auch der Ehegatte, die Ehegattin bei bestehender Ehe pflichtteilsberechtigt. Eltern und entferntere Abkömmlinge kommen aber nur dann zum Zuge, wenn sie nicht durch vorberechtigte Abkömmlinge ausgeschlossen werden, § 2309 BGB

Geschwister des Erblassers, der Erblasserin sind nicht pflichtteilsberechtigt. 

Es ist also nur ein enger Kreis von Familienmitgliedern berechtigt, im Todesfall eines Mitglieds einen Pflichtteil zu erhalten. Dies ist auch verständlich, denn der Erblasser soll nun einmal für den Fall seines Todes so verfügen können mit seinem Eigentum, Vermögen, wie er es für richtig hält. Hält er es für richtig – aus welchen Gründen immer (von wenigen Ausnahmen abgesehen) – letztwillig jemand anders zu bedenken, so mag er dies tun. Es war ja seins/ihrs. Aber die ihm am nächsten Stehenden, die ja möglicherweise ganz erheblich auf ihn/sie angewiesen waren/sind, sollen nicht ganz leer ausgehen. So offenbar die Erwägungen des deutschen Gesetzgebers, die den Regelungen für den Pflichtteil zugrundeliegen. Mag man teilen oder nicht. So ist die Rechtslage in Deutschland. 

Aber dies nur in Kürze zur Pflichtteilsberechtigung. Sollten Sie hier einen Anspruch haben oder sich gegen einen solchen zur Wehr setzen wollen, so wenden Sie sich an jemand der sachkundig und emotional neutral, aber professionell auf Ihrer Seite ist. 

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns hier zu kontaktieren.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

Title
Caption
File name
Size
Alignment
Link to
  Open new windows
  Rel nofollow