Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Eine Pflichtteilsstrafklausel ist ein häufiger Bestandteil des „Berliner Testamentes“

Beim Berliner Testament geht es den Ehegatten und Eltern Kinder Regel um zwei Dinge: Einander abzusichern und den späteren Nachlass unter den eigenen Kindern gerecht zu gestalten. 

Dieses Ziel kann vereitelt werden, wenn ein Kind oder deren mehrere nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Da der Pflichtteil stets in Geld auszuzahlen ist, kann ein solcher Anspruch eines Abkömmlings dazu führen, dass der überlebende Elternteil an Barvermögen gelangen muss, um den Pflichtteilsberechtigten auszubezahlen. Unter Umständen geht es dann ans „Eingemachte“, etwa das Eigenheim muss verkauft oder belastet werden. 

Um dies zu verhindern und die Einforderung des Pflichtteilsanspruchs unattraktiv zu machen, greift man häufig zu einer Sanktion gegen den Anspruchsteller, eben die Pflichtteilsstrafklausel. 

Diese Klausel geht dahin, dass der Anspruchsteller auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur „auf den Pflichtteil gesetzt“ werden soll und ansonsten mit allen Abkömmlingen von der Erbfolge ausgeschlossen sein soll. 

Wie stets bei der Abfassung von Testamenten ist aber Vorsicht geboten: Eine Übernahme einer Pflichtteilsstrafklausel – etwa aus dem Internet – kann auch ungewünschte nachteilige Auswirkungen haben. Lassen Sie sich daher lieber sachkundig beraten. Überlebender Ehegatte und die späteren Erben werden es Ihnen danken. 

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns hier zu kontaktieren.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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