Was ist ein Berliner Testament ?

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartnern

Es besteht offenbar keine Klarheit darüber, warum diese Form des Testaments gerade “ Berliner Testament “ genannt wird. Offenbar geht der Ausdruck aber wohl auf eine um 1900 gerade in Berlin eingeführte Praxis zurück. Die heute übliche Form des „Berliner Testament“ ist jedoch eher eine Version, die das Bayerische Landrecht eingeführt hat. Das mag die Bayern ärgern, dem Verwender wird es gleichgültig sein. 

Der Hauptbeweggrund zur Verwendung der Konstruktion des„Berliner Testaments“ ist die maximale Absicherung des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners in erster Linie, bei gleichzeitiger gerechter Endbegünstigung der Kinder als zweitem Grund.

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, erst nach dem Tod des zuletztversterbenden Ehegatten erben die Kinder.

In vielen Fällen ist das Berliner Testament eine vernünftige Lösung. Gerade bei größeren Vermögen entfaltet diese Konstruktion jedoch erhebliche erbschaftssteuerliche Nachteile. Dies sollte sorgfältig durchdacht werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines sachkundigen Kollegen oder Notars. 

Es sei hier auch noch angemerkt, dass ein gemeinschaftliches Testament in vielen Rechtsordnungen nicht zulässig ist und daher unwirksam wäre, wenn dieses ausländische Recht zur Anwendung kommt. Leben Sie also überwiegend im Ausland, so kann es sein, dass Ihr Testament ohne Wirkung bleibt, es sei denn, sie haben ausdrücklich im Testament erklärt, dass das deutsche Recht anwendbar sein soll.  

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns hier zu kontaktieren.

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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