Einsetzen eines Erben auf Butterbrotpapier weckt Zweifel am Testierwillen

Einsetzen eines Erben auf Butterbrotpapier weckt Zweifel am Testierwillen

Zweifel am Testierwillen können sich auch daraus ergeben, auf welcher Art von Papier eine Niederschrift erfolgt

Beschluss des OLG Hamm vom 27.11.2015, Aktenzeichen: 10 W 153/15

Ein eigenhändiges Testament muss den Anforderungen des § 2247 BGB genügen. Hierzu gehört auch der sog. „Testierwille“ als ungeschriebene Voraussetzung. Es muss daher zweifelsfrei feststehen, dass der Erblasser die von ihm verfasste Urkunde als „Testament“ angesehen hat oder ihm bewusst war, sie könne für ein solches von anderen gehalten werden. Um eine zweifelsfreie Feststellung zu treffen müssen im Wege der Auslegung nach § 133 BGB alle Umstände – auch und gerade solche außerhalb des Schriftstückes – herangezogen werden. Hierbei wendet die Rechtsprechung sehr strenge Maßstäbe an.

Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin auf Pergamentpapier – an anderen Fundstellen auch als „Butterbrotpapier“ bezeichnet – etwas festgehalten, was von den Antragstellern als Testament angesehen wurde. Unter anderem weil das Schriftstück mit „Tesement“ überschrieben war.

Das Gericht konnte dem nicht folgen. Zum einen sei die Erblasserin zum Zeitpunkt des Verfassens des ominösen Papiers noch rüstig und durchaus des richtigen Schreibens und Lesens kundig gewesen. Schon dies spräche dagegen, dass hier ein wichtiges Dokument aufgesetzt werden sollte, dass im Rechtsverkehr Auswirkungen haben muss und bei dem das bedeutende Wort „Testament“ falsch geschrieben wurde. Dies sei aber nur ein Indiz. Zum anderen spräche aber auch schon die Art des Papiers eher dafür, dass hier Notizen gemacht wurden, jedenfalls kein rechtsgültiges Testament aufgesetzt werden sollte.

Die Zweifel des Gerichts auszuräumen sei Sache desjenigen, der sich hier auf die Wirksamkeit der Urkunde berufe. Dies sei aber misslungen. 

Der Entscheidung des OLG Hamm dürfte zuzustimmen sein. Bitte verfassen Sie Ihr Testament nicht auf Butterbrotpapier, es könnte ohne rechtliche Wirkung bleiben.

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns hier zu kontaktieren.

Dr. Donat Ebert

Dr. Donat Ebert

Ügyvéd - Rechtsanwalt (HU, D)

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